Die folgenden AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen im Allgemeinen.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind die im Angebot festgelegten Dienstleistungen und Aufgaben.

(2) Im Falle einer Erstellung einer Webseite wird der Auftraggeber selbst für die Einstellung der Website in das Internet, die dauerhafte Speicherung der Website auf einem Server (Hosting), die Beschaffung einer Internetdomain, die Verschaffung eines Zugangs zum World Wide Web (Access-Providing) Sorge tragen.

(3) Alle Webseiten, die von uns erstellt werden, werden auf Basis des kostenfreien CMS WordPress in Kombination mit dem kostenpflichtigen Plugin Elementor Pro erstellt. Die Kosten für das Plugin Elementor Pro sind im Angebotspreis mit inbegriffen und bleibt solange lizensiert, solange das Unternehmen Peplies Web Consult Bestand hat. Sollte das Unternehmen zukünftig geschlossen werden und die Lizenzen für Elementor Pro somit wegfallen, erklärt der Auftraggeber sich im Zuge der Annahme des Angebots damit einverstanden, selbstständig für eine Ersatzlizenz zu sorgen, sofern diese notwendig für den weiteren Betrieb der Webseite ist.

§ 2 Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden, ein Konzept für die angebotene Dienstleistung zu entwickeln und eine gebrauchstaugliche Dienstleistung fertigzustellen.

(2) Im Falle einer Webseite: Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze.

1. Audit- / Konzeptionsphase:

Der Auftragnehmer erarbeitet zunächst ein Audit oder Konzept für die Website.
Zum Audit gehören die Punkte Security, DSGVO, Plugins und sonstige, die entsprechend ausgearbeitet werden.

Zum Konzept gehört eine Struktur. Dieser Struktur gehören ein Verzeichnis mit der hierarchischen Gliederung der Website (sog. Strukturbaum), ein etwaiges Framekonzept, die Platzierung von Links und, soweit vereinbart, die Einbindung eines E-Mail-Fensters und weitere Möglichkeiten einer Webseite und deren Funktionen an.

2. Entwurfsphase:

Nach Fertigstellung des Konzepts und dessen Freigabe durch den Auftraggeber erstellt der Auftragnehmer einen Entwurf bzw. eine Basisversion der Website, basierend auf dem Konzept. Die Basisversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale aufweisen und die notwendigen Grundfunktionalitäten – wie die Funktionsfähigkeit von Links, die Einbindung eines Content Management Systems (CMS), Grafiken, E-Mail-Fenstern, Animationen usw. – beinhalten.

3. Fertigstellungsphase:

Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Auftraggeber erstellt der Auftragnehmer die Endversion der Website.

Nach der Abnahme der Endversion der Website durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Website auf einem vom Auftraggeber benannten Server zugänglich zu machen.

(3) Im Falle aller anderen Dienstleistungen: Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in einer Gesamtfertigstellung.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die in die Dienstleistung einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Dienstleistung verfolgten Zwecke eignen, ist der Anbieter nicht verpflichtet.

(2) Zu den vom Auftraggeber bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen, Login-Daten etc.

Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die einzubindenden Texte in folgender Form zur Verfügung stellen:.docx.

Die Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) werden folgendermaßen zur Verfügung gestellt:.jpg,.png,.raw., .ai, .pdf

(3) Im Falle einer Webseite: Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung stellen.

(4) im Falle anderer Dienstleistungen: Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben unverzüglich, spätestens aber 10 Werktage nach Auftragserteilung zur Verfügung stellen.

(5) Termine: Der Auftraggeber stellt zeitnah Termine für Kontrolle und Absprachen zur Verfügung, spätestens aber 10 Werktage nach Terminanfrage, sofern kein wichtiger Grund (Krankheit, Urlaub, äußere Umstände) dagegen stehen.

(6) Weigerung: Weigert sich der Auftraggeber einzelne oder alle Inhalte zur Verfügung zu stellen oder stellt er diese nicht zeitnah zur Verfügung so verstößt er grob gegen die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (vergleiche § 6 Kündigung (1) b.).

§ 4 Abnahme

(1) Im Falle einer Webseite: Nach Fertigstellung der Website ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Website auf den Server des Auftraggebers zu uploaden, sofern nicht bereits auf diesem gearbeitet wurde.

(2) Grundsätzlich gilt: Der Auftraggeber wird die Leistung des Auftragnehmers prüfen und spätestens 14 Tage nach Zugang der Leistung diese abnehmen oder die Abnahme aufgrund eines Mangels verweigern. Hat der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist die Abnahme ausdrücklich verweigert, gilt die Leistung des Auftragnehmers als abgenommen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

(1) Im Falle einer Webseite: Zu Beginn der Dienstleistung werden 20% Anzahlung fällig. Nach Fertigstellung der Website wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (sog. Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen fällig.

(2) In allen anderen Fällen: Zu Beginn der Dienstleistung werden 20% Anzahlung fällig. Nach Fertigstellung der Dienstleistung wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber, die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (sog. Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen fällig.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer eine Pauschalvergütung i.H. der Summe der Auftragsbestätigung zu zahlen. Sämtliche Leistungen, die in diesem Vertrag enthalten sind, werden mit dieser Zahlung entlohnt.

(3) Unabhängig von der Pauschalvergütung, hat der Auftraggeber für die Leistungen, die über die im Vertrag geregelten hinausgehen, dem Auftragnehmer eine Stundenvergütung i.H.v. 85 Euro pro Stunde zu zahlen.

(4) Die Vergütung des Auftragnehmers hat 14 Tage nach Zugang der Schlussrechnung durch den Auftraggeber zu erfolgen.

§ 6 Kündigung

(1) Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gemäß § 314 Abs. 1 BGB gekündigt werden. Die Kündigung ist weiterhin in Textform gemäß § 126 b BGB zu erklären. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:

a. Der Auftragnehmer andere Pflichten aus diesem Vertrag in grober Weise verletzt;

b. Der Auftraggeber seine Pflichten aus diesem Vertrag – insbesondere seine in diesem Vertrag beschriebenen Mitwirkungspflichten – in grober Weise verletzt.

(2) Bei wirksamer Beendigung dieses Vertrages durch den Auftraggeber gehen alle Nutzungsrechte an bereits erstellten Dienstleistungen sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch und insbesondere dann, wenn der Vertrag aufgrund beidseitiger Vertragsverletzungen aufgelöst wird. Einzelne nicht erfüllte Leistungen stellen kein Recht auf vollständige Stornierung oder Rückerstattung der Rechnung dar.

(3) Im Falle einer Stornierung eines verbindlichen Termins, bspw. für ein Fotoshooting, ein Beratungsgespräch o.ä. wird eine Stornogebühr in der folgenden Staffelung fällig.

(4) Sonderkündigungsrecht aufgrund Krankheitsfall: Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer wird ein Sonderkündigungsrecht aufgrund Krankheitsfällen eingeräumt. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen und gilt unmittelbar. Alle Nutzungsrechte (sofern nicht anders beschrieben) an bereits erstellten Dienstleistungen sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon gehen gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber über.

§ 7 Rechteübertragung

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Website für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten auschließlich, unwiderruflich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich ein.

(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte wird gemäß § 158 Abs. 1 BGB wirksam, wenn der Auftraggeber die gemäß dieses Vertrages geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig gezahlt hat.

(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Dienstleistung zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Dritte umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Der Auftragnehmer wird in Bezug auf die Website oder einzelne Teile der Website oder die Dienstleistung keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein gröblicher Verstoß gegen seine Urheberrechtpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann der Auftragnehmer verlangen, dass er im Zusammenhang mit der veränderten Website nicht bzw. nicht mehr genannt wird.

(4) Im Falle einer Webseite: Sämtliche an der Website oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Website entstehenden Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.

(5) Der Auftragnehmer wird nicht als Urheber der Website auf derselben genannt. Hiermit verzichtet dieser auf eine derartige Nennung.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt die Dienstleistung auf seiner Webseite und den Social Media Kanälen als Referenz zu präsentieren.

§ 8 Geheimhaltung

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine ihm während seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen des Auftraggebers und dessen Auftraggebern ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihm übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.

(2) Vertraulich sind sämtliche Informationen, die zwischen den Vertragsparteien im Rahmen des Vertrages ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob dies mündlich oder schriftlich geschieht, diese als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund der Umstände als vertraulich anzusehen sind. Dies gilt insbesondere auch für den Inhalt dieses Vertrages und für die bei dessen Abwicklung gewonnenen Kenntnisse.

(3) Falls als vertraulich qualifizierte Informationen aufgrund eines vollziehbaren Beschlusses oder sonstigen Bescheids eines Gerichts, einer Behörde oder sonstigen Regierungsorganisation öffentlich zu machen sind, verpflichtet sich die vom Beschluss adressierte Partei dazu, die andere Partei unverzüglich zu informieren und diese im Rahmen der rechtlichen Anfechtung eines solchen Beschlusses angemessen zu unterstützen.

(4) Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 9 Datenschutz

In dem Falle, dass im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages personenbezogene Daten Dritter durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, finden Bestimmungen des Datenschutzrechts Anwendung. Die Vertragsparteien sind sich dem bewusst.

§ 10 Haftungsausschluss

(1) Haftung für Inhalte: Wir stellen ausdrücklich dar, dass wir sämtliche Haftung über Bilder, Inhalte und Links, die der Auftraggeber uns zur Verfügung stellt, ausschließen. Wir prüfen weder auf Rechtmäßigkeit noch auf Wahrheitsmäßigkeit der jeweiligen Inhalte. Die Haftung für sämtliche Inhalte verbleibt jederzeit beim Auftraggeber.

(2) Haftung für DSGVO: Der Auftragnehmer erstellt Webseiten in bestem Wissen und Gewissen. Dennoch schließen wir sämtliche Haftung bezüglich DSGVO Vorschriften aus. Wir empfehlen die Webseiten vor Gebrauch von einem Rechtsexperten prüfen zu lassen.

(3) Haftung nach Abnahme: Wir haften nicht für etwaige technische oder inhaltliche Fehler, die erst nach erfolgter Abnahme auftreten oder auffallen. Das Datum der Abnahme und Rechnungsstellung können voneinander abweichen. Maßgebend für die Haftung nach Abnahme ist das Datum der erfolgten mündlichen oder schriftlichen Abnahme des Auftraggebers.


§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder weiterer vertraglicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Vertragsziel unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Ebenso ist zu verfahren, sollten sich bei der Durchführung des Vertrages ergänzungsbedürftige Regelungslücken zeigen.

(3) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG) oder anderer entgegenstehender Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.

Stand: 01.03.2023

Keine NEUKUNDEN mehr!

Sehr geehrte Besucher von Peplies Web Consult. 

Ich bedauere sehr, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir aktuell keine Neukunden mehr aufnehmen.
Wenden Sie sich bei Interesse bitte an einen anderen Dienstleister. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Julian Peplies von Peplies Web Consult.