Die folgenden AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen im Allgemeinen.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind die im Angebot festgelegten Dienstleistungen und Aufgaben.
(2) Im Falle einer Erstellung einer Webseite wird der Auftraggeber selbst für die Einstellung der Website in das Internet, die dauerhafte Speicherung der Website auf einem Server (Hosting), die Beschaffung einer Internetdomain, die Verschaffung eines Zugangs zum World Wide Web (Access-Providing) Sorge tragen.
§ 2 Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden, ein Konzept für die angebotene Dienstleistung zu entwickeln und eine gebrauchstaugliche Dienstleistung fertigzustellen.
(2) Im Falle einer Webseite: Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze.
1. Konzeptionsphase:
Der Auftragnehmer erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis mit der hierarchischen Gliederung der Website (sog. Strukturbaum), ein etwaiges Framekonzept, die Platzierung von Links und, soweit vereinbart, die Einbindung eines E-Mail-Fensters.
2. Entwurfsphase:
Nach Fertigstellung des Konzepts und dessen Freigabe durch den Auftraggeber erstellt der Auftragnehmer einen Entwurf bzw. eine Basisversion der Website, basierend auf dem Konzept. Die Basisversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale aufweisen und die notwendigen Grundfunktionalitäten – wie die Funktionsfähigkeit von Links, die Einbindung eines Content Management Systems (CMS), Grafiken, E-Mail-Fenstern, Animationen usw. – beinhalten.
3. Fertigstellungsphase:
Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Auftraggeber erstellt der Auftragnehmer die Endversion der Website.
Nach der Abnahme der Endversion der Website durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Website auf einem vom Auftraggeber benannten Server zugänglich zu machen.
(3) Im Falle aller anderen Dienstleistungen: Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in einer Gesamtfertigstellung.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die in die Dienstleistung einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Dienstleistung verfolgten Zwecke eignen, ist der Anbieter nicht verpflichtet.
(2) Zu den vom Auftraggeber bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen etc.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die einzubindenden Texte in folgender Form zur Verfügung stellen:.docx.
Die Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) werden folgendermaßen zur Verfügung gestellt:.jpg,.png,.raw., .ai, .pdf
(3) Im Falle einer Webseite: Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung stellen.
(4) im Falle anderer Dienstleistungen: Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben unverzüglich, spätestens aber 10 Werktage nach Auftragserteilung zur Verfügung stellen.
§ 4 Abnahme
(1) Im Falle einer Webseite: Nach Fertigstellung der Website ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Website auf den Server des Auftraggebers zu uploaden.
(2) Grundsätzlich gilt: Der Auftraggeber wird die Leistung des Auftragnehmers prüfen und spätestens 14 Tage nach Zugang der Leistung diese abnehmen oder die Abnahme aufgrund eines Mangels verweigern. Hat der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist die Abnahme ausdrücklich verweigert, gilt die Leistung des Auftragnehmers als abgenommen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
(1) Im Falle einer Webseite: Nach Fertigstellung der Website wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (sog. Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen fällig.
(2) In allen anderen Fällen: Nach Fertigstellung der Dienstleistung wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber, die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (sog. Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen fällig.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer eine Pauschalvergütung i.H. der Summe der Auftragsbestätigung zu zahlen. Sämtliche Leistungen, die in diesem Vertrag enthalten sind, werden mit dieser Zahlung entlohnt.
(3) Unabhängig von der Pauschalvergütung, hat der Auftraggeber für die Leistungen, die über die im Vertrag geregelten hinausgehen, dem Auftragnehmer eine Stundenvergütung i.H.v. 85 Euro pro Stunde zu zahlen.
(4) Die Vergütung des Auftragnehmers hat 14 Tage nach Zugang der Schlussrechnung durch den Auftraggeber zu erfolgen.
§ 6 Kündigung
(1) Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gemäß § 314 Abs. 1 BGB gekündigt werden. Die Kündigung ist weiterhin in Textform gemäß § 126 b BGB zu erklären. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
a. Der Auftragnehmer andere Pflichten aus diesem Vertrag in grober Weise verletzt;
b. Der Auftraggeber seine Pflichten aus diesem Vertrag – insbesondere seine in diesem Vertrag beschriebenen Mitwirkungspflichten – in grober Weise verletzt.
(2) Bei wirksamer Beendigung dieses Vertrages durch den Auftraggeber gehen alle Nutzungsrechte an bereits erstellten Dienstleistungen sowie das Eigentum an allen Verkörperungen hiervon gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber über.
(3) Im Falle einer Stornierung eines verbindlichen Termins, bspw. für ein Fotoshooting, ein Beratungsgespräch o.ä. wird eine Stornogebühr in der folgenden Staffelung fällig.
- Stornierung bis 7 Tage vor dem Termin: Keine Gebühr
- Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Termin aber eher als 72 Stunden: 25% vom Rechnungsbetrag
- Stornierung weniger als 72 Stunden vor dem Termin aber eher als 48 Stunden: 50% vom Rechnungsbetrag
- Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Termin aber eher als 24 Stunden: 75% vom Rechnungsbetrag
- Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin: Der volle Rechnungsbetrag ist zu begleichen
§ 7 Rechteübertragung
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Website für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten auschließlich, unwiderruflich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich ein.
(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte wird gemäß § 158 Abs. 1 BGB wirksam, wenn der Auftraggeber die gemäß dieses Vertrages geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig gezahlt hat.
(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Dienstleistung zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Dritte umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. Der Auftragnehmer wird in Bezug auf die Website oder einzelne Teile der Website oder die Dienstleistung keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein gröblicher Verstoß gegen seine Urheberrechtpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann der Auftragnehmer verlangen, dass er im Zusammenhang mit der veränderten Website nicht bzw. nicht mehr genannt wird.
(4) Im Falle einer Webseite: Sämtliche an der Website oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Website entstehenden Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.
(5) Der Auftragnehmer wird nicht als Urheber der Website auf derselben genannt. Hiermit verzichtet dieser auf eine derartige Nennung.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt die Dienstleistung auf seiner Webseite und den Social Media Kanälen als Referenz zu präsentieren.
§ 8 Geheimhaltung
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine ihm während seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen des Auftraggebers und dessen Auftraggebern ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihm übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.
(2) Vertraulich sind sämtliche Informationen, die zwischen den Vertragsparteien im Rahmen des Vertrages ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob dies mündlich oder schriftlich geschieht, diese als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund der Umstände als vertraulich anzusehen sind. Dies gilt insbesondere auch für den Inhalt dieses Vertrages und für die bei dessen Abwicklung gewonnenen Kenntnisse.
(3) Falls als vertraulich qualifizierte Informationen aufgrund eines vollziehbaren Beschlusses oder sonstigen Bescheids eines Gerichts, einer Behörde oder sonstigen Regierungsorganisation öffentlich zu machen sind, verpflichtet sich die vom Beschluss adressierte Partei dazu, die andere Partei unverzüglich zu informieren und diese im Rahmen der rechtlichen Anfechtung eines solchen Beschlusses angemessen zu unterstützen.
(4) Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
§ 9 Datenschutz
In dem Falle, dass im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages personenbezogene Daten Dritter durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, finden Bestimmungen des Datenschutzrechts Anwendung. Die Vertragsparteien sind sich dem bewusst.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder weiterer vertraglicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Vertragsziel unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Ebenso ist zu verfahren, sollten sich bei der Durchführung des Vertrages ergänzungsbedürftige Regelungslücken zeigen.
(3) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG) oder anderer entgegenstehender Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.